Obligation to move is expected for recipients of citizens’ benefit – there is a risk of sanctions if they refuse to do so

https://www.fr.de/verbraucher/umzugspflicht-fuer-buergergeld-empfaenger-in-aussicht-sanktionen-drohen-bei-verweigerung-93352200.html

Posted by Smagjus

33 Comments

  1. Mit Blick auf Dinge wie verfügbarkeit von Wohnungraum oder Kindergartenplätzen klingt die Einführung einer solchen Pflicht wie eine gewaltige Verschwendung von Steuergeldern.

    Da soll dann also ein Beamter mit dem Bezieher darüber reden, dass es in {x} doch auch schön sei – um dann festzustellen dass es keine bezahlbaren Wohnungen gibt, man für nen Kindergartenplatz nen halbes Jahrzehnt zu spät dran ist UND ein Umzug ja auch nochmal was kostet…..

    Aber vielleicht ist das auch einfach nur eine Förderung des sterbenden Ostens, als Ausgleich zu den fallenden Einwohnerzahlen?

  2. Wow, dieses Land wird einfach zunehmend menschenverachtender. Die Steuergelder könnte man auch einfach in Weiterbildung der Menschen investieren oder in Subventionierung von Neugründungen, Unterstützung von Betrieben, die Probleme haben, Personal zu finden (oft liegts einfach an der Firma…)

  3. FlyingStudent99 on

    Der Umgang mit Bürgergeldempfängern trieft nur noch vor Sozialdarwinismus und purer Menschenverachtung. Jeder Mensch mit einem kleinen Rest an ethischem Kompass kann das eigentlich nur ablehnen (was im Gegenzug heißt, dass jedem, der das befürwortet, die Menschlichkeit schon abhanden gekommen ist).

  4. Born-Network-7582 on

    Ich check das nicht… geht es darum damit den geifernden AfD-Wähler zu beruhigen, dass endlich mal etwas getan wird gegen die zahllosen Sozialschmarotzer, die unser Land in den Untergang ziehen?

    Gibt es tatsächlich keine andere Möglichkeiten mehr, Politik für die Leute zu machen?

  5. Henry_Hatsniffer on

    Warum die ganzen faulen Arbeitslosen nicht einfach konzentriert in Lagern unterbringen? Das macht die Arbeitssuche sogar noch leichter!

  6. GeorgeJohnson2579 on

    >Einige Arbeitnehmer, die täglich für ihre Arbeit einige Hürden in Kauf nehmen, finden es oft ungerecht, dass Arbeitslose ohne Leistung finanziert werden. 

    Ich klau den Obdachlosen am Bahnhof auch immer ihre Klingelbecher. Geht ja so nicht! 

    Heil sollte vielleicht besser zurücktreten. Ich glaube nicht, dass das auf seinem Mist gewachsen ist, aber mit Anstand sollte er sich von diesen menschenunwürdigen Gedanken distanzieren.

  7. Aus dem erwähnten Gesetzesentwurf:

    >…”6. die Beschäftigung außerhalb des zumutbaren Pendelbereichs einen Umzug erforderlich macht und zu erwarten ist, dass die Annahme des konkreten Angebots einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung insbesondere aufgrund des damit verbundenen Einkommens aus Erwerbstätigkeit perspektivisch zur Ãœberwindung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit beiträgt; innerhalb der ersten drei Monate seit Beginn des erstmaligen Leistungsbezugs ist insbesondere die Aufnahme einer Beschäftigung innerhalb des zumutbaren Pendelbereichs zumutbar.“

    Erstmal müsste also ein konkretes Beschäftigungsangebot vorliegen, dass die Person hilfeunabhängig oder weniger hilfebedürftig werden lässt. Dann muss am neuen Wohnort erstmal eine angemessene Wohnung vorhanden sein.

    Dann müsste das Jobcenter aber auch die Kosten eines Umzuges übernehmen. Umzugskosten für eine neue Stelle gibt es bereits im ALG I.

    >Nach Nummer 6 wird folgender Satz angefügt:
    „Die Nummern 3 und 6 sind nicht anzuwenden, wenn familiäre Bindungen entgegenstehen.”

    Das wird leider nicht genauer ausgeführt im Entwurf.

    Davon ab wird das meiner Meinung nach nicht funktionieren, zuviele indiviuelle Entscheidungen die da dran hängen und eigentlich in kürzester Zeit entschieden werden müssten. Bis da alles entscheidungsreif ist, ist mindesten ein Beteiligter wieder abgesprungen.

  8. AdalwinAmillion on

    Ich als Laie würde jetzt spontan sagen, dass das im Konflikt mit Artikel 11 GG steht, aber ich bin kein Anwalt.

  9. ReichsteSpatzDerWelt on

    Es geht nicht um ernst gemeinte Lösungs- oder Verbesserungsvorschläge. Es geht darum, dass die Leuten, die noch Arbeit haben – egal wie schlecht bezahlt, egal wie prekär – diese Jobs weiter machen und nicht meckern. Lieber weiter nach unten treten und nach oben buckeln. Das Stigma der Arbeitlosigkeit und die Diskriminierung, die damit einhergeht muss aufrecht erhalten werden!

  10. md_youdneverguess on

    Ist das dieser “Linksruck” von dem alle reden, der unbedingt aufgehalten werden muss?

  11. Jetzt wenn die Konjunktur ist am schlimmsten seit Jahren und die Migrationspolitik komplett misslang wird die Regierung das Leben noch schlimmer für die ärmsten Deutschen machen, mittlerweile bleibt die Hilfe für Ausländer immernoch dieselbe wie für Deutsche. Stellt das wohl die AfD-Wähler (die manchmal selbst dadurch beeinträchtigt sind) zufrieden, geschweige denn die andere? Ich kann das gar nicht verstehen. Deutschland wird bald wie die USA aussehen, aber ohne riesige Gehälter.

  12. >Galt bisher noch die Suche in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Wohnort als zumutbar, soll das nach Willen des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit ~~und Soziales~~ ausgeweitet werden.

    Musste korrigiert werden

  13. Offensichtlich sollten Menschen mit starker Ortsbindung nicht rausgerissen werden, aber ich finde es schon nicht völlig abwegig, jemanden, der scheinbar so weit im Nirgendwo lebt, dass er keine zumutbare Arbeit findet, zum Umzug zu motivieren – und die Person natürlich dabei zu unterstützen.

    Aber faktisch frage ich mich, wie oft das tatsächlich zum Tragen kommen würde. Einen Supermarkt oder irgendeine Mindestlohnstelle gibt es vermutlich überall in Deutschland. Wir sind ja nun recht dicht besiedelt. Kann mir kaum vorstellen, dass ein Umzug jemals zwingend nötig sein wird.

  14. > Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 11:

    > (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

    > (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

    Wo ist denn hier bitte schön überhaupt eine rechtliche Grundlage gegeben, ohne unser Grundgesetz extrem aufweichen zu müssen?

  15. Adventurous-Emu-9345 on

    >Um einen besseren Anreiz für Arbeit in Deutschland zu schaffen, wurden einige Voraussetzungen zum Erhalt des Bürgergelds deutlich verschärft.

    “ArBeIt MuSs SiCh WiEdEr LoHnEn!!!111”

  16. Ich sehe schon die Horrorstories wenn ein Sachbearbeiter mit zu viel Geltungsdrang das hart ausnutzt bei jemandem der motiviert ist und dannach mental abstürzt

  17. virtualcomputing8300 on

    Warum ist das hier im Sub eigentlich für alle selbstverständlich, dass man quasi langzeitarbeitslos sein kann (aus einer freien Entscheidung heraus) und die Gesellschaft dann hinnimmt, dass das finanziert wird?

    Ãœberall werden doch grad Jobs gesucht, blanker Hohn das abzulehnen.

  18. Und dann wird ein “Ausländer” – ob nun Deutscher oder nicht, einfach jemand der dank Optik oder Abstammung oder sonstigem Merkmal zur Zielgruppe rechter Gewalt gehört – in eine AfD-Hochburg umgesiedelt und dort Opfer von Mobbing oder sogar offener Gewalt, cool.

  19. irgendwie verwirrend, wie die SPD einerseits immer weiter nach rechts abdriftet (Bürgergeld, Migration), aber seit dem neuen Generalsekretär auf einmal wieder ein tatsächlich sozialdemokratisches Profil aufbauen will (95% entlasten, oberes 1% belasten, Vermögensteuer etc.). Das ist ja beinahe schon BSW-lite, schön ein bisschen am linken und rechten Rand zu fischen.

  20. Prinzipiell doch OK. Was man halt beachten muss sind Partner die eventuell arbeiten, Betreuung von Kindern, Unterstützung von Angehörigen (ist ja nicht so dass Pflegedienste und ähnliches Schlange stehen), dass die Leute dort dann eine Wohnung brauchen und auch ein Umzug Geld kostet.
    Dazu halt, dass das ein teurer Spaß wird, falls jemand die Probezeit nicht schafft.
    Ob sich das in nennenswerter Anzahl praktikabel umsetzen lässt, bezweifle ich irgendwie.

  21. Digitalgeheimrat on

    Solange nicht mit genau diesem Elan gegen Steuerhinterziehung vorgegangen wird, ist doch alles bestens.

  22. Ich freue mich schon wenn die ganzen fleißigen Arbeiter die auch immer Fleißig gegen Bürgergeldempfänger hetzten in 5-10 Jahren selber vom Amt kaputt gemacht um in Arbeit gezwungen zu werden 🙂

  23. Schon traurig, in der Politik geht es nur noch darum, auf Schwächeren – ob es nun Bürgergeldempfänger oder Asylanten sind – rumzutreten, damit man sich nicht mit dringenderen Problemen rumschlagen muss, für die man eh keine Lösungen hat. Zum Glück sind die Wähler entweder dumm oder missgünstig genug, das mitzutragen, während im Land rein gar nichts passiert und sich die Faschisten einen Champus nach dem anderen aufmachen.

  24. PhotonSilencia on

    Übrigens muss man einen Umzug erstmal beantragen, dann muss die neue Wohnung geprüft werden auf angemessene Kosten, dann muss die genehmigt werden, evtl muss gleich noch Jobcenter gewechselt werden und Antrag komplett neu aufgestellt. Das braucht alles so viel Zeit, es kann unter anderem auch eine Absage von Vermietern oder von Job nach sich ziehen.

  25. PsychologicalPear606 on

    Naja Leute die Staatskassen müssen gefûllt werden da wird man dann auch mal Menschen zum Umzug zwingen…. Das schöne daran wird dann sein das diese Menschen dann auch mal sehen wie tief der Staat auch gering Verdienenden in die Tasche greift wird die Moral zum arbeiten in diesem Land extrem steigern 😂.

  26. Krass, fast so schlimm wie im real existierenden Sozialismus.

    > Artikel 12. Die Arbeit ist in der UdSSR Pflicht und eine Sache der Ehre eines jeden arbeitsfähigen Bürgers nach dem Grundsatz: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“.

    > § 249 im Strafgesetzbuch (DDR) von 1968. Wer (…) sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, (…) wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.

  27. Alter Wein in neuen Schläuchen.

    Schon bisher konnte zumindest von einem alleinstehenden Bürgergeldempfänger verlangt werden, dass er für einen Job umzieht. Das wird jetzt eben nur ausdrücklich im Gesetz geregelt. Es handelt sich aber gerade nicht um eine neue Verpflichtung, die es vorher noch nicht gab.

    Die Quelle “gegen-hartz” liegt leider inhaltlich auf dem Qualität der BILD-Zeitung und ist aus diesem Grund bei vielen Erwerbslosenberatungsplattformen gesperrt.

    Dass ein Umzug beim derzeitigen Wohnungsmarkt in vielen Fällen völlig unrealistisch ist, liegt auf der Hand.