5 Comments

  1. > § 312k Abs. 6 BGB ist das schweizer Taschenmesser für Verbraucher. Diese Regelung gibt Verbrauchern ein fristloses Kündigungsrecht, wenn Unternehmen nicht den gem. § 312k BGB erforderlichen Kündigungsbutton auf ihrer Website vorhalten.

    > Das wollten die Harzer Schmalspurbahnen (HSB) nicht einsehen und verlangten von meinem Mandanten gleichwohl die Zahlung, weswegen dieser durch mich eine negative Feststellungsklage vor dem AG Braunschweig erheben ließ.

    > Nicht nur bekommt die HSB nun kein Geld für das ausgegebene Ticket für die Zeit ab Kündigung, sie muss auch die Kosten des Rechtsstreits von rund 420,00 € tragen. Noch einen Effekt hatte das Verfahren: In der Zwischenzeit kann das Deutschlandticket „aufgrund technischer Probleme“ nicht mehr bei der HSB erworben werden.

  2. Ich würde den scheiß gerne am automaten kaufen, einfach für einen monat.
    OHNE ABO, OHNE APP, OHNE SINNLOSE KOMPLIKATIONEN.
    Also wie das 9€ Ticket

  3. BackgroundAsk2350 on

    Wie kann ich die Klausel jetzt nutzen um das scheiss Ticket zu canceln weil ich es wieder um einen Tag verpeilt habe? Scheiss system ist das.

  4. Busy_Horror8474 on

    Kann ich auch rückwirkend geltend machen? Ich habe Mitte Juni diesen Jahres ein D-Ticket gekauft und musste direkt den kompletten Juni und Juli bezahlen .. ?

    Fand ich schon ominös. Warum muss ich den vollen Juni zahlen, obwohl ich das Ticket erst am 15.6 gekauft habe?