I received an invoice today that dates back to 2016. This company thinks I never paid for my textbooks. At that time my mother was still taking care of bills and I don’t know whether she was forgotten, but it is certain that there was never a payment reminder or reminder. I also know from the vocational school that several people have received such a late invoice in the last two years and the vocational school actually worked with this company. The bill may be justified, but this extra interest, do I have to pay it if it’s your fault that you never warned me eight years ago? Can you operate me that easily? Unfortunately you can only reach the company by email and they don’t get back to you. They also charged me for asking Resident Services for my new address. Can someone help me with that? Basically, I’m willing to pay for the books in two installments, but not the interest. I don’t even have that much money at the moment. Of course I don’t want to risk any prosecution either…

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Posted by Senior_Traffic_7196

3 Comments

  1. In der Schweiz richtet sich die Verjährung von Rechnungen nach dem Obligationenrecht (OR). Die Verjährungsfrist hängt von der Art der Forderung ab. Hier sind die wichtigsten Fristen:

    1. **Allgemeine Verjährungsfrist:** Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel **10 Jahre** (Art. 127 OR). Dies gilt für die meisten Forderungen, wenn keine spezielle Frist vorgesehen ist.

    2. **Verkürzte Verjährungsfrist von 5 Jahren:** Für bestimmte Forderungen gilt eine verkürzte Verjährungsfrist von **5 Jahren** (Art. 128 OR). Dies betrifft insbesondere:
    – Rechnungen fĂĽr Warenlieferungen,
    – Rechnungen fĂĽr Dienstleistungen, z. B. von Handwerkern, Ă„rzten, Anwälten oder anderen Fachleuten,
    – Miet- und Pachtzinsforderungen,
    – Lohnforderungen,
    – Forderungen aus wiederkehrenden Leistungen.

    3. **Verjährungsfrist von 2 Jahren:** Bei Versicherungsansprüchen gilt eine verkürzte Verjährungsfrist von **2 Jahren** (Art. 46 VVG).

    Die Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit der Fälligkeit der Rechnung. Das bedeutet, ab dem Zeitpunkt, an dem der Schuldner die Rechnung hätte bezahlen müssen, beginnt die Verjährungsfrist zu laufen.

    Es ist jedoch zu beachten, dass die Verjährungsfrist unterbrochen werden kann, beispielsweise durch Mahnungen oder Verhandlungen. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist von Neuem.

    Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlichen Rat zu holen, da die genauen Umstände der Forderung die Verjährungsfrist beeinflussen können.

  2. i_am__not_a_robot on

    “LehrbĂĽcher” fallen meines Erachtens nach unter [Art. 128 OR](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_128) (“Kleinverkauf von Waren”), somit gilt eine Verjährungsfrist von 5 Jahren, auf welche du dich berufen und die Forderung ablehnen kannst.

    Abgesehen davon würde ich einfach behaupten, dass du niemals eine Rechnung erhalten hast (ich denke nicht, dass die Firma einen Zustellnachweis vorlegen kann) und daher Verzugszinsen und Mahngebühren auf jeden Fall ablehnst, selbst wenn die Forderung nicht verjährt wäre, was sie jedoch ist.

    Auf keinen Fall (!) solltest Du jedoch irgendeinen Handlung setzen, die als *”Anerkennung der Forderung”* ausgelegt werden kann, wie z.B. ein schriftliches Teilzahlungsangebot zu unterbreiten.