Traffic rules abroad – After a car accident: injured senior citizen receives a hefty fine | In Austria, strict regulations apply in the event of a traffic accident involving injuries. This also applies to tourists.

https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/espresso/verkehrsregeln-im-ausland-nach-autounfall-verletzter-senior-kassiert-eine-saftige-busse

Posted by BezugssystemCH1903

11 Comments

  1. BezugssystemCH1903 on

    Artikel:

    >__Das ist passiert:__ Ein 83-Jähriger wird während seiner Ferien in Österreich von einem Auto angefahren. Der Schweizer kann sein linkes Bein nicht mehr bewegen. Deshalb bringt ihn der Unfallverursacher ins Spital. Danach informieren die beiden die Polizei. Rund ein Jahr später folgt die Überraschung: Der angefahrene Senior erhält eine Busse von 250 Euro. Laut den österreichischen Behörden hat er «nicht sofort die nächste Polizeidienststelle verständigt». Dies sei in Österreich bei einem Unfall mit Verletzten jedoch Pflicht.

    >__Das sagt der Gebüsste:__ Der St. Galler kann die Geldstrafe nicht nachvollziehen. «Ich bin am Unfall nicht schuld und habe mich korrekt verhalten», sagt er zum SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Ausserdem hätten er und der Autofahrer nach dem Spital umgehend einen Polizeiposten aufgesucht. «Darum sehe ich nicht ein, weshalb ich diese Busse bezahlen soll.» Für ihn seien 250 Euro zudem viel Geld. «Ich habe nur eine kleine Pension von 3000 Franken», sagt der Senior. Aus diesen Gründen wehrt er sich mit einer Einsprache.

    >__So reagieren die Behörden:__ Nach der Einsprache senkt das zuständige Amt in Österreich die Geldstrafe zwar. Der Schweizer müsse wegen seiner Verhältnisse noch rund 200 Euro bezahlen. Eine weitere Senkung komme nicht infrage. Es habe sich zweifellos um einen Gesetzesverstoss gehandelt. Gehen die Behörden hier mit einem Unfallopfer nicht zu hart ins Gericht? Wurde der Unfallverursacher ebenfalls gebüsst? Auf solche Fragen von SRF antworten die österreichischen Behörden aus Datenschutzgründen nicht. Nur so viel: Wer am Unfall schuld sei, spiele keine Rolle.  

    >__Dies gilt in der Schweiz:__ Bei einem Unfall mit Verletzen müssen die Beteiligten auch in der Schweiz zwingend die Polizei informieren. Doch wird man gebüsst, wenn man sie nicht unmittelbar verständigt? «Gemäss unseren Informationen gibt es keine so klare Regelung hier», sagt TCS-Mediensprecher Marco Wölfli. Im Strassenverkehrsgesetz heisst es aber, dass die Beteiligten am Unfallort bleiben müssen – ausser sie benötigen selbst Hilfe.

    >__Die Vorschriften in anderen Ländern:__ «Grundsätzlich ist bei Unfällen mit Verletzten in praktisch allen Ländern die Polizei zu verständigen», sagt Marco Wölfli. Der TCS empfiehlt Reisenden aber, sich online genauer über die jeweiligen Vorschriften zu informieren. Bei Sachschäden etwa seien die Bestimmungen unterschiedlich: In Slowenien oder Kroatien müsse die Polizei informiert werden. In der Schweiz ist dies bei einem Sachschaden nur nötig, wenn sich die Beteiligten nicht einig sind.

  2. «Ich habe nur eine kleine Pension von 3000 Franken»

    Den deutschen Rentnern kommen beim Lesen dieser Zeilen die Tränen. 😅

  3. jimmy_the_angel on

    An sich gilt „andere Länder, andere Regeln“, was besonders Touristen bewusst sein sollte. Aber ich verstehe auch, dass sich der Geschädigte ungerecht behandelt fühlt. Nützt aber nichts. Ich werde mich wohl besser informieren, wie man im Notfall handelt, wenn ich das nächste mal mein Land verlasse. Wie ist das eigentlich bei uns in Deutschland? Bei Personenschäden ist auch hier immer noch vor Ort die Polizei zu informieren, oder?

  4. Sie haben die Polizei informiert und er wird nun bestraft weil der die Polizei nicht informiert hat, oder vielleicht falsch? Dieser Artikel macht einen nicht klüger.

  5. Wenn man ins Ausland fährt, sollte man sich da zumindest mit den wichtigsten Regeln auseinandersetzen. Sonst wundert man sich z.B. in Island darüber, dass die innere Spur eines Kreisverkehrs Vorfahrt vor der äußeren Spur hat.