“Die aktuelle Gesetzeslage lasse nicht die Annahme zu, dass Anhänger des politischen Salafismus eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellten.”.
Achso, ja. Dann lieber Leute abschieben, die hier ne Ausbildung gemacht haben, arbeiten und sich ehrenamtlich engagieren 👍
CommonFucker on
Ich will nicht mehr.
gluefire on
Aber hauptsache Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber schon voll integriert sind und arbeit haben, werden erst mal abgeschoben.
Deutschland hat ein Migrations- und Sicherheitsproblem, und die Diskussionen und Aktionen der letzten Wochen haben daran Null geändert.
it_just_works1 on
Warum haben AFD und BSW so gute Umfragewerte? Wegen genau solcher Sachen. Was für eine absolute Clownshow
Isaidhowdareyou on
Das wird beim Wähler gut ankommen.
isbtegsm on
Wie würde das eigentlich mit deutschen Staatsbürgern aussehen, die beiden zitierten Paragraphen sind ja aus dem Aufenthaltsgesetz, wird hier ein Unterschied zwischen Staatsbürgern und Ausländern gemacht? Also kann ein Ausländer für ein Vergehen abgeschoben werden, das für Staatsbürger noch keinen Strafbestand darstellt?
kelb_01 on
AfD bedankt sich…. /s
TheBlack2007 on
Hasspresdiger dürfen bleiben, Feuerwehrleute werden abgeschoben…
Und dann wundert man sich, dass die Nazis von der AfD Zulauf bekommen. Dieses ganze Land ist einfach nur noch ein Zirkus!
Everydaysceptical on
>Die aktuelle Gesetzeslage lasse nicht die Annahme zu, dass Anhänger des politischen Salafismus eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellten.
Und genau hier liegt das Problem. Die Gesetzeslage ist überaltet und muss dringend überarbeitet werden!
SheyenSmite on
“Zwar bestehe bei dem Mann eine Nähe zur salafistischen Szene, allerdings sei nichts Belastbares dafür erkennbar, dass dies über die bloße Zugehörigkeit zum politischen Salafismus hinaus gehe. Vielmehr griffen seine Aktivitäten nicht die demokratischen Grundsätze des Rechtsstaats an, meint das Gericht.”
Vielleicht mal den Artikel ganz lesen, bevor hier alle anfangen zu hetzen und sich aufzugeilen.
Wenn stimmt, was das Gericht festgestellt hat, warum sollte man den Mann Abschieben?
Dactrior on
Hach ja. Genau sowas wird wieder massiv in die Hände von AfD und Co. spielen
Autoatlas1367 on
Was ein Scheiss. Salafisten bedrohen offen und stolz die Verfassung und demokratische Grundordnung. Sollte doch Grund genug sein die abzuschieben.
ganbaro on
> Zwar bestehe bei dem Mann eine Nähe zur salafistischen Szene, allerdings sei nichts Belastbares dafür erkennbar, dass dies über die bloße Zugehörigkeit zum politischen Salafismus hinaus gehe. Vielmehr griffen seine Aktivitäten nicht die demokratischen Grundsätze des Rechtsstaats an, meint das Gericht.
Vielleicht sollten wir dann doch wieder ein Gesetzesvorhaben diskutieren, dass politischer Salafismus eben nicht mit den demokratischen Grundsätzen des Rechtsstaats vereinbar ist, auch bevor ein Salafist Personen zu Schaden kommen lässt
fl0bbes1 on
Man muss auch den ganzen Artikel lesen:
“Weil der Mann nicht **öffentlich** zu Gewalt oder Hass aufgerufen habe, könne er nicht als Hassprediger nach § 54 Abs.1 Nr. 4, Nr. 5 Aufenthaltsgesetz eingestuft werden, so das Gericht.”
ConcreteRacer on
Irgendwo in deutschland wird ein geflüchteter in Ausbildung bald sehr schlechte nachrichten kriegen…
druffischnuffi on
Unsere Freiheit wird von Islamisten UND Nazis bedroht. Wieso ist das so schwer zu kapieren? Wer solche Geschichten liest und denkt “jetzt wähle ich AfD” hat irgendwie nicht verstanden dass die in gewisser Hinsicht am selben Strang ziehen
17 Comments
Cool… /s
“Die aktuelle Gesetzeslage lasse nicht die Annahme zu, dass Anhänger des politischen Salafismus eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellten.”.
Achso, ja. Dann lieber Leute abschieben, die hier ne Ausbildung gemacht haben, arbeiten und sich ehrenamtlich engagieren 👍
Ich will nicht mehr.
Aber hauptsache Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber schon voll integriert sind und arbeit haben, werden erst mal abgeschoben.
Deutschland hat ein Migrations- und Sicherheitsproblem, und die Diskussionen und Aktionen der letzten Wochen haben daran Null geändert.
Warum haben AFD und BSW so gute Umfragewerte? Wegen genau solcher Sachen. Was für eine absolute Clownshow
Das wird beim Wähler gut ankommen.
Wie würde das eigentlich mit deutschen Staatsbürgern aussehen, die beiden zitierten Paragraphen sind ja aus dem Aufenthaltsgesetz, wird hier ein Unterschied zwischen Staatsbürgern und Ausländern gemacht? Also kann ein Ausländer für ein Vergehen abgeschoben werden, das für Staatsbürger noch keinen Strafbestand darstellt?
AfD bedankt sich…. /s
Hasspresdiger dürfen bleiben, Feuerwehrleute werden abgeschoben…
Und dann wundert man sich, dass die Nazis von der AfD Zulauf bekommen. Dieses ganze Land ist einfach nur noch ein Zirkus!
>Die aktuelle Gesetzeslage lasse nicht die Annahme zu, dass Anhänger des politischen Salafismus eine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellten.
Und genau hier liegt das Problem. Die Gesetzeslage ist überaltet und muss dringend überarbeitet werden!
“Zwar bestehe bei dem Mann eine Nähe zur salafistischen Szene, allerdings sei nichts Belastbares dafür erkennbar, dass dies über die bloße Zugehörigkeit zum politischen Salafismus hinaus gehe. Vielmehr griffen seine Aktivitäten nicht die demokratischen Grundsätze des Rechtsstaats an, meint das Gericht.”
Vielleicht mal den Artikel ganz lesen, bevor hier alle anfangen zu hetzen und sich aufzugeilen.
Wenn stimmt, was das Gericht festgestellt hat, warum sollte man den Mann Abschieben?
Hach ja. Genau sowas wird wieder massiv in die Hände von AfD und Co. spielen
Was ein Scheiss. Salafisten bedrohen offen und stolz die Verfassung und demokratische Grundordnung. Sollte doch Grund genug sein die abzuschieben.
> Zwar bestehe bei dem Mann eine Nähe zur salafistischen Szene, allerdings sei nichts Belastbares dafür erkennbar, dass dies über die bloße Zugehörigkeit zum politischen Salafismus hinaus gehe. Vielmehr griffen seine Aktivitäten nicht die demokratischen Grundsätze des Rechtsstaats an, meint das Gericht.
Vielleicht sollten wir dann doch wieder ein Gesetzesvorhaben diskutieren, dass politischer Salafismus eben nicht mit den demokratischen Grundsätzen des Rechtsstaats vereinbar ist, auch bevor ein Salafist Personen zu Schaden kommen lässt
Man muss auch den ganzen Artikel lesen:
“Weil der Mann nicht **öffentlich** zu Gewalt oder Hass aufgerufen habe, könne er nicht als Hassprediger nach § 54 Abs.1 Nr. 4, Nr. 5 Aufenthaltsgesetz eingestuft werden, so das Gericht.”
Irgendwo in deutschland wird ein geflüchteter in Ausbildung bald sehr schlechte nachrichten kriegen…
Unsere Freiheit wird von Islamisten UND Nazis bedroht. Wieso ist das so schwer zu kapieren? Wer solche Geschichten liest und denkt “jetzt wähle ich AfD” hat irgendwie nicht verstanden dass die in gewisser Hinsicht am selben Strang ziehen