Hello, I’ve been to several conventions recently to cosplay (see picture, that was in Germany), and I was wondering if I could take professional photos with a colleague outside of a trade fair, for example in a museum or elsewhere in public. Is there a risk with the headgear law? The idea would of course be to stand briefly in a museum (with permission!), put on your helmet, take a photo, and take the helmet off again. But I’m not sure how forbidden/allowed it would be to take photos outside in public. Thanks in advance!
https://i.redd.it/la7idarej5rd1.jpeg
Posted by realiDevil360
6 Comments
Just put an N95 mask inside the costume and done, nobody can do anything about it.
The law is completely stupid, anyone can cover their face as along as they put a breathing mask inside the cover and claim it is for health reasons.
And no, nobody will care you’re wearing that costume.
Das Bundesgesetz ĂĽber das Verbot der VerhĂĽllung des Gesichts ist noch nicht in Kraft (Wahrscheinlich auf 1. Januar 2025). Kommt also ganz auf den Kanton drauf an. In BS gibt es keine allgemeines VerhĂĽllungsverbot, nur eine solches bei Demonstrationen. Allein Kanton SG und TI haben allgemeine VerhĂĽllungsverbote.
Gemäss dem geplanten eidgenössischem Gesetz würde dies unterer die Ausnahme für künstlerischen und unterhaltenden Darbietungen fallen. [https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2023/2295/de](https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2023/2295/de)
Also streng genommen ists wahrscheinlich verboten, aber die Polizei setzt das nicht wirklich durch. Wird man aber gefragt das man die Maske kurzzeitig abnehmen soll, fĂĽr bspw. eine Ausweiskontrolle oder weiss ich was, dann muss man dies machen.
Ich persönlich hatte bis jetzt jedenfalls nie Probleme und soweit mir bekannt habe ich weder von Cosplayern noch von Furries irgendwas gehört die irgendwelche Probleme an bspw. Walks oder auch Treffen an öffentlichen Orten hatten.
Naja unsere Verfassung verbietet das komplette verhüllen des Gesichts in der Öffentlichkeit. Ich würde aber davon ausgehen, dass cosplay eine Ausnahme darstellt. Solange bei Ausweiskontrollen die Maske abgenommen wird sehe ich kein Problem. Zudem kann man einfach eine medizinische Maske darunter tragen und plötzlich ist es aus medizinischen Gründen und das ist definitiv erlaubt.
Glaube die Gesetze gelten nur frauenfeindlichen Religionen wie eine die mit “I” anfängt.
Laut “VerhĂĽllungsverbot” Gesetz mĂĽssen Sie den Gesichtsschutz auf Verlangen eines Polizisten oder einer Person, die berechtigt ist, den Zugang zu einem öffentlichen Ort zu kontrollieren oder die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten (z. B. Museumsmitarbeiter, Kassierer, Fahrer und Kontrolleure öffentlicher Verkehrsmittel usw.), entfernen.
Mein „pelziger“ Freund hatte noch nie Probleme mit der Polizei wegen seines KostĂĽms auf öffentlichen Plätzen in ZĂĽrich. Falls jemand fragt, sagen Sie einfach, dass es sich um eine kĂĽnstlerische und unterhaltsame Darbietung handelt (BBl 2023 2295 Art. 2 “f”).
ABER, wenn Sie etwas haben, das einer Bombe ähnelt, oder einen Waffenkoffer oder einen Ort, um eine zu verstecken, dann kann es eine andere Geschichte sein.