Judicial scandal – They needed a murderer

https://www.zeit.de/2024/39/kriminalfall-hanna-w-studentin-aschau-chiemgau-verhaftung-prozess/komplettansicht

Posted by Opest7999

5 Comments

  1. TL;DR bayerische Polizei und Justiz machen bayerische Polizei und Justiz-Sachen. Im Zweifel gegen den unterdurchschnittlich intelligenten Angeklagten, der nicht bemerkt, wie ihm Fallen gestellt werden.

    Am schönsten finde ich aber folgendes:

    >Dass mindestens die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler Müllers Angaben für bare Münze nimmt und außerdem von Trautmanns Schuld schon Monate vor dem Urteil überzeugt ist, lässt ein E-Mail-Wechsel vermuten, der am Mittag des 3. Januar 2024 hinter den Kulissen der Hauptverhandlung stattfand. Er fiel Wochen später zufällig der Rechtsanwältin Regina Rick in die Hände. Darin stimmt sich der zuständige Staatsanwalt mit seiner Duzfreundin Jacqueline Aßbichler hinter dem Rücken der Verteidigung darüber ab, welchen Tatablauf man einer Verurteilung zugrunde legen könnte: “Hi Jacqu. Der Kollege J. und ich sind gestern noch länger zusammengesessen und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir in unserem Plädoyer den gleichen Sachverhalt wie ihr zugrunde legen”.

    >Im Folgenden wird erwogen, ob man den Angeklagten lieber wegen des Mordmerkmals der “Heimtücke” oder besser wegen Mordes “zur Verdeckung einer Straftat” drankriegen könnte: “Das überlegen wir uns noch”, schreibt der Staatsanwalt. Aßbichler antwortet eine halbe Stunde später: “Ich denke, dass die Aussage des Müller zum Tötungsvorsatz ganz wichtig ist.” Sie spricht sich deshalb für die “Verdeckungsabsicht” aus. Genau so steht es dann auch elf Wochen später im Urteil gegen Sebastian Trautmann.

    Wenn der BGH das Ding nicht auseinandernimmt und der Richterin eine Dienstaufsichtsbeschwerde einbrockt, weiß ich auch nicht.

  2. 2 wichtige, weil über den Fall hinausgehende Absätze:

    >Anders als in zahlreichen anderen Ländern gibt es in Deutschland noch immer keine gesetzliche Pflicht, Strafverfahren lückenlos amtlich zu dokumentieren. Das heißt: Noch immer erfährt man nicht stets aus den Akten, wie eine Vernehmung bei der Polizei genau angebahnt worden ist, was der Zeuge wirklich selbst gesagt hat und welche Formulierungen im Protokoll von den Beamten stammen. Auch weil Ton- und Videoaufzeichnungen nicht die Regel sind, bleibt oft dunkel, ob Suggestionen oder Drohungen zu der Aussage beigetragen haben. Der Mangel an Dokumentation ist im Fall Trautmann besonders verhängnisvoll, denn am Ende geht es um nichts anderes als um kolportierte Wortfetzen vom Hörensagen.

    > Kommt es dann zur Verhandlung vor einem Landgericht oder einem Oberlandesgericht, schreibt kein Protokollführer mit, was gesagt wird. Es bleibt den Richtern überlassen, was sie sich notieren wollen. Sogar in einem Mordprozess.

  3. SerioeserNutzer on

    Daraufhin erstmal ein paar blutdrucksenkende Maßnahmen vorm Schlafengehen. Wenn das Ganze dann vom Bundesgerichtshof gekippt wird werden für die Verantwortlichen (Richterin, Staatsanwalt und Polizei) sicher die nötigen Konsequenzen gezogen.

  4. Fürchterlich. Man kann sich einfach nur merken, dass man unter gar keinen Umständen jemals mit der Polizei reden sollte.

  5. Der Urteilsspruch basiert laut Artikel weder auf tatsächlichen Indizien (keine Tatwaffe, keine Spuren nirgendwo, nichtmal Sicherheit ob ein Mord geschehen ist), noch auf den vermeintlich von unzuverlässigen Zeugen gehörten Geständnissen… worauf denn dann aber eigentlich?

    Einzig der Aussage von dem mehrfach verurteilten Kinderschänder mit Borderline, der freundlich fragt ob er jetzt eher raus darf?